4. Dezember 2024 Guten Tag, everybody

State Of The Unart

Künstler*innen und Kritiker*innen sind schon ziemliche Labertaschen. Die einen haben gerne das Ei des Kolumbus gefunden, die anderen wissen dafür immer alles besser. Das eine ist eben Kunst, das andere die Kritik. Besagte Berufsgruppen pflegen dabei für gewöhnlich eine Distanz, die selten gegenseitiger Hochachtung geschuldet ist, als vielmehr dem System von Unabhängigkeiten aller Art, die beide Seiten, Kunst und Kritik, natürlich für sich reklamieren müssen.

Beide Seiten sind in gewisser Weise aufeinander angewiesen. Die Kritik braucht die Kunst (worüber soll sie sonst schreiben), die Kunst braucht die Kritik (weil sie so weitere Teile der Öffentlichkeit erreicht). Kunst darf alles (Kunstfreiheit), Kritik aber auch (Meinungsfreiheit). Und doch sind Kunsturteile nicht willkürlich. Kunsturteile müssen korrekt sein. Niemand kann einem da ein X für ein U vormachen oder eine Celesta für eine Tuba. Aber obwohl sie korrekt sein sollen, müssen sie trotzdem nicht gerecht sein. Die Kritiker*innen sind keine Richter*innen. Es gibt auch kein Verfahren, welches dieses Verhältnis von Kunst und Kritik regeln würde. Eine Kunstprozessordung gibt es nicht. Obwohl Kritiker*innen-Päpst*innen rar geworden sind, waren aber selbst diese nie gesegnet mit dem Versprechen der Unfehlbarkeit.

Kunst und Kritik leben allerdings von ihrer Vielfältigkeit: Der eine sagt „so“, die andere sagt „anders“. Kunsturteile gehören daher nicht selbst vor Gericht, schon allein auch deshalb nicht, weil die Beweisaufnahme einen vor unlösbare Probleme stellt. Sicher ist ein Brahms-Streichsextett, gespielt von vier Streichern, eine merkwürdige Angelegenheit, dennoch gibt es dies in einer Folge von Raumschiff Enterprise – Das nächste Jahrhundert, Staffel 3, Folge „Botschafter Sarek“. Natürlich ist auch weiterhin ein Harmonium keine Harfe und auf der Bühne ist Herr X nicht Herr Y. Das sind Dinge, die lassen sich gerade in digitalen Medien „korrigieren“.

Ästhetische Urteilsfragen spielen dabei ohnehin in einer Liga unter „wen interessiert’s“. Es ist natürlich auch ein allgemeines Kennzeichen der aktuellen Kunst- und Kulturkritik, die unter „Ja, wo laufen Sie denn“ im Restdruckbereich von Tageszeitungen oder Magazinen rangiert. Die mickrigen Kulturjournale halbinteressierter Rundfunkanstalten versenden und verflüchtigen sich rasch im digitalen Äther oder den unerbittlichen Podcastarchiven selbiger. Aber der Ton wird deutlich rauer: Immer häufiger werden rechtliche Schritte geprüft, wenn Theater-, Konzert-, Musik- oder Veranstaltungskritiken Künstler*innen nicht genehm sind. So geschehen beim Kunstfest Weimar. Eine Produktion sei da nicht „state of the art“ gewesen, so hatte es ein Kritiker im Deutschlandfunk empfunden und damit seine persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht. Die Künstler betrachteten diese Einschätzung jedoch als eine Tatsachenbehauptung und ließen per Presseaussendung des Kunstfests Weimar mitteilen. „Die Künstler behalten sich nach Prüfung ggf. weitere rechtliche Schritte vor.“ Das Kunstfest Weimar unterstützt die Künstler und schreibt: „Das Kunstfest Weimar als Koproduzent des Projektes ist daran interessiert, dass das Ansehen und der Ruf der Künstler, mit denen es zusammenarbeitet, gewahrt bleiben und nicht durch Fehldarstellung in der Presse geschädigt werden.“

Es geht, wie man liest, gar nicht mehr um die Kunst, sondern um „Ansehen und Ruf der Künstler“, diese würden von Fehldarstellung „geschädigt“ und zwar nicht durch die Kunstkritik selbst, sondern durch die Institution „Presse“. Da es aber keine staatliche Kunstgerichtsbarkeit gibt, jedenfalls nicht in entwickelten aufgeklärten Gesellschaften, fuchtelt man mit schwammigen rechtlichen Schritten in der Kunstwelt herum.

Demnächst sollten sich Kritiker*innen also in Acht nehmen, falls es Schule machen sollte, dass eine Sopranis­tin rechtliche Schritte prüft, weil ein Kunstkritiker ihren Gesang als „glockenhell“ bezeichnet, obwohl er vielleicht eher „kristallinklar“ war. Auf der sicheren Seite wäre man dann in der „Presse“ nur noch, wenn man die Kritiken gleich von den Künstler*innen und Veranstalter*innen mitgeliefert bekäme. Das gibt’s doch nicht? Doch, sie nennen sich „Waschzettel“. Diese sind gefüllt mit Nachweisen künstler­ischer Kolumbus-Eier. Ob faule dabei sind oder auch nicht, das traut sich vielleicht bald keiner mehr zu beurteilen. Das wäre dann leider „State Of The Unart“ der Kunstkritik.


Zuerst erschienen in  nmz Ausgabe: 10/2022 – 71. Jahrgang